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DIE AUFGABEN DER HAUPTDIREKTION FUR KONTROLLE
In Erfullung seines Tatigkeitsgegenstandes, die Hauptdirektion fur Tourismuskontrolleubt die nachfolgenden Aufgaben aus und ist verantwortlich fur die nachstehenden:
1. Stellt Synthese und Berichte betreffend die Kontrolltatigkeit aus;
2. Fuhrt die Qualitatskontrolle der touristischen Dienstleistungen aufgrund des jahrlichen, von der Leitung des Ministeriums gebilligten Kontrollplan durch;
3. Pruft nach und lost die Reklamationen betreffend Ablauf der touristischen Tatigkeit;
4. Pruft die Rechtmassigkeit der Funktionierung und die Art der Einhaltung der von den Normen vorgesehenen Kriterien nach, betreffend Klassifizierung der touristischen Empfangsstrukturen;
5. Pruft die Art der Einhaltung des Zutrittes, der Evidenz und des Schutzes von Touristen in den touristischen Empfangsstrukturen;
6. Pruft die Rechtmassigkeit der Funktionierung und die Art der Einhaltung der Lyzenzkriterien der touristischen Agenten und der durch diese abgewickelten Tatigkeit;
7. Pruft die Art der Einhaltung der Kriterien der Attestierung der touristischen Stationen von nationaler und ortlicher Interesse nach;
8. Pruft die Rechtmassigkeit der Funktionierung nach und die Art der Einhaltung der von den gultigen Normen vorgesehenen Kriterien, die aufgrund der Ausstellung der touristischen Genehmigungen standen;
9. Pruft die Rechtmassigkeit der Funktionierung nach und die Art der Einhaltung der von den gultigen Normen vorgesehenen Kriterien, die aufgrund der Ausstellung der touristischen Genehmigungen fur nautischen Agrement standen;
10. Pruft die Rechtmassigkeit der Funktionierung nach und die Art der Einhaltung der von den gultigen Normen vorgesehenen Kriterien betreffend Zulassung von Skipisten und touristischen Routen;
11. Pruft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach beim Verkauf von Nahrungsmitteln und anderen Produkten in den touristischen Stationen, in den spezifischen Kompetenzrahmen;
12. Pruft die Einhaltung der Organisierungsmassnahmen der Agrementtatigkeit in den touristischen Stationen nach;
13. Pruft die von den touristischen Informationsbüros fur die Forderung des Tourismus aus dem Ausland abgewickelte Tatigkeit nach;
14. Pruft die Art der Einhaltung von Schutz-und Genehmigungsmassnahmen der Bauten in der Kustenzone des Schwarzen Meeres nach;
15. Leitet ein/andert Normen im Bereich des Tourismus oder in den Tatigkeitsbereichen mit Implikationen auf demTourismus, in Zusammenarbeit mit anderen Fachdirektionen und-Verbanden;
16. Arbeitet mit der Grenzpolizei im Rahmen des Innenministeriums zusammen, zwecks Uberprufung der Einhaltung der Gesetze beim Vertrieb von touristischen Dienstleistungen in den Grenzubergangspunkten;
17. Nimmt an den Fachdokumentierungsaktionen, Kongressen, Seminaren, Symposionen auf nationalem und internationalem Niveau teil;
18. Arbeitet mit in-und auslandischen Organen und Institutionen zusammen fur die Genehmigung, Kontrolle und Forderung der Qualitat von touristischen Dienstleistungen;
19. Erfullt alle, ihrer Tatigkeit spezifischen und von der Leitung der Institution erteilten Aufgaben;
20. Arbeitet mit anderen spezialisierten Kontrollorganen des Staates zusammen (mit der Kontrollabteilung der Regierung, mit der Polizei, mit der Finanzwache, mit dem nationalen sanitar-veterinaren Amt und mit dem Amt fur Sicherheit der Nahrungsmittel, mit dem Nationalamt fur Verbraucherschutz, mit der Agentur fur Umweltschutz, usw.) bei der Durchfahrung von thematischen, gemeinsamen Kontrollen.